Mietrecht

Ich vertrete seit 1994 vorwiegend Mieter in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Streit über:

  • Kündigung (Räumungsklage)
  • Mieterhöhung
  • Modernisierung
  • Mängelbeseitigung
  • Untermiete
  • Schönheitsreparaturen
  • Kautionsrückzahlung
  • Betriebs- und Heizkosten
  • Mietpreisbremse

Seit 1995 führe ich Beratungen für den Berliner Mieterverein durch und bin seit 2006 auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Das Kosten meiner Tätigkeit berechnen sich nach dem Gegenstandswert, der von der Höhe der Miete abhängig ist. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben oder schon längere Zeit Mitglied des Berliner Mietervereins sind, werden die Kosten in der Regel übernommen. Falls der Prozeß erfolgreich endet, muß die unterlegene Partei die Kosten erstatten. Unter Umständen kann auch Prozeßkostenhilfe beantragt werden.

Wenn ich für Sie im Rahmen von Beratungshilfe tätig werden soll, benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Diesen können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie dort.